Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spatz Camping & Tourist Service AG
AUFTRAGSERTEILUNG
- Die Kopie des Anzeigenauftrages bzw. die aus dem System des Auftragnehmers gesandte Bestätigung gilt als Auftragsbestätigung und ist bindend.
- Der Auftragnehmer ist bis zum Anzeigenschluss berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird vom Auftragnehmer schriftlich erklärt. Allfällige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen des Rücktritts sind ausgeschlossen.
- Vorab bekannt gegebene Kostenschätzungen oder Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Unterlagen wie Skizzen und Kostenaufstellungen sind nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich erklärt wird.
- Der Auftragnehmer ist nicht für Wechselkursschwankungen verantwortlich. Fremdwährungen werden zum Zeitpunkt der Verrechnung bzw. des Einkaufes der Leistung zum entsprechenden Kurs (Zollkurs Schweiz) umgerechnet. Auf Wunsch des Auftraggebers werden die Rechnungen auch in Euro ausgestellt.
- Wenn der Auftrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber bereits direkt abgeschlossen wurde, kann im Nachhinein keine Agentur dazwischengeschaltet werden.
AUFTRAGSABWICKLUNG / LEISTUNGSUMFANG
AUFTRAGNEHMERPFLICHTEN VON SCTS
- Der Umfang und Inhalt der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Auftrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer. Nachträgliche Änderungen des Leistungs Inhalts bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer gewährleistet die einwandfreie Weitergabe des Materials an die entsprechenden Verarbeiter zum Zweck der einwandfreien Wiedergabe der Anzeigen. Geringe Farbtonabweichungen sind produktionstechnisch bedingt und berechtigen nicht zu Reklamationen. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber zurückgesandt. Der Auftraggeber erhält einen Text oder die Bildvorlage zur Korrektur und Bestätigung. Ist dieser Text vom Auftraggeber genehmigt worden, so ist eine nachträgliche nochmalige Änderung oder Ergänzung nur durch Zustimmung des Auftragnehmers und gegen Zusatzberechnung möglich. Dasselbe gilt für Änderungen von Bildern nach genehmigter Farbkopie-Vorlage.
- Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch hergestellt. Die Genehmigung zum Druck gilt auch als erteilt, wenn beim Auftragnehmer die Rücksendung nicht fristgerecht eingeht.
- Platzierung: Für die Durchführung von Einschaltungen an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet. Ausgenommen sind Aufträge, deren Gültigkeit – bei Bezahlung des im Tarif vorgesehenen Platzierungszuschlages – von einer bestimmten Platzierung abhängig gemacht wird.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, im Interesse der Gemeinschaft aller Inserenten eine Anzeige anderweitig zu platzieren, sofern dies für den optischen Gesamteindruck des Magazins zweckmässig ist und die Werbefläche dadurch unverändert bleibt. Bei redaktioneller Gestaltung im Rahmen einer Promotionstrecke oder eines Sonderheftes hat der Auftraggeber bezüglich Gestaltungsart und Text sowie Bildanordnung kein Mitspracherecht. Der Auftraggeber akzeptiert auch, dass keine Originalschriftzüge oder Logos/Signete verwendet werden können.
- Sämtliche Lieferungs- und Leistungsfristen gelten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde, als unverbindlich. Verbindliche Fristen sind schriftlich festzuhalten und müssen vom Auftraggeber bestätigt werden. Werden schriftlich vereinbarte verbindliche Fristen aufgrund von höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbaren Ereignissen nicht eingehalten, verlängern sich die Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
- Druckunterlagen werden – soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart – nur auf Anforderung des Auftraggebers zurückgesandt. Die Aufbewahrungspflicht endet drei Monate nach Rechnungsstellung.
AUFTRAGGEBERPFLICHTEN
- Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer nach Möglichkeit unmittelbar – spätestens aber zur vereinbarten Frist – nach Auftragserteilung, unaufgefordert die geeigneten Druckunterlagen zur Verfügung. Bei nicht zeitgerechtem Eintreffen der Druckunterlagen behält sich der Auftragnehmer Kostenzuschläge und/oder Verwendung von Ersatzbildmaterial vor. Im Falle des Verzuges gilt der Auftrag als erfüllt, wenn die Einschaltung unter Verwendung einer anderen vom Auftraggeber beigestellten Druckunterlage erfolgt oder auch nur Name und Adresse des Auftraggebers veröffentlicht wird.
- Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Auftraggeber trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Auftragnehmer wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
- Tritt der Auftraggeber, aus welchem Grund auch immer, vom Vertrag zurück (s. Pkt 2), kann der Auftragnehmer Stornogebühren in Höhe des ihm tatsächlich entstandenen Schadens verlangen. Bei einem Auftragsstorno nach Anzeigeschluss (soweit dies technisch noch möglich ist) wird dem Auftraggeber der volle Anzeigenpreis in Rechnung gestellt.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Wird der Auftragnehmer wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber den Auftragnehmerund die Redaktion bzw. den Verlag schad- und klaglos; der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihm durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung.
- Kosten für die Herstellung der Druckunterlagen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
REKLAMATIONEN, GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
- Reklamationen müssen, damit sie anerkannt werden, schriftlich innerhalb von 8 Tagen nach Erscheinen der Anzeige beim Auftragnehmer eintreffen.
- Sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen mangelhaft und war dies nicht sofort erkennbar, sondern wurde dies erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Auftraggeber bei ungenügendem Abdruck keine schadenersatzrechtlichen Ansprüche.
- Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen bzw. fernmündlich veranlassten Änderungen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
- Ein dem Auftraggeber aus dem Vertragsverhältnis entstandener Schaden, kann nur bei bewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers geltend gemacht werden. Der Auftragnehmer haftet, selbst bei dessen Verschulden, dem Auftraggeber nicht für den entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber auch für Personenschäden aus diesem Vertragsverhältnis nur, bei bewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Auftragnehmers.
- Befindet sich der Auftragnehmer in Verzug, kann der Auftraggeber nur nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen und dem fruchtlosen Ablauf dieser vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzrechtliche Forderungen können nur bei bewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz geltend gemacht werden.
- Schadensersatzansprüche des Auftraggebers verfallen sechs Monaten nach Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren nach der Verfehlung des Auftragnehmers. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
VERRECHNUNG / ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
- Der Auftragnehmer behält sich vor, Vorauszahlungen zu verlangen.
- Die Rechnungsbeträge werden 15 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Die Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Auftragnehmer über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 4% p.a., beginnend mit dem Datum der Zahlungsfrist berechnet. Allfällig Mahn- und Betreibungskosten werden dem Auftraggeber verrechnet. Bei einer Ratenvereinbarung führt der Verzug mit einer Rate zur sofortigen Fälligkeit der Gesamtsumme.
- Der Auftraggeber kann Zahlungen nur an den Auftragnehmer schuldbefreiend leisten. Mitarbeiter von Verlagen oder Redaktionen sind nicht inkassoberechtigt.
- Der Auftraggeber ist nicht zur einseitigen Verrechnung berechtigt.
- Rechnungsreklamationen werden nur innerhalb von 4 Wochen ab Ausstellungsdatum anerkannt.
ALLGEMEINES
- Bei Betriebs- und Verkehrsstörungen, behördlichen Verfügungen und sonstigen Eingriffen durch höhere Gewalt hat der Auftragnehmer Anspruch auf volle Bezahlung, wenn zumindest 75% der zugesicherten Auflage ausgeliefert wird.
- Der Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche Einwilligung, dass beim Auftragnehmer personen- und firmenbezogene Daten aller Kunden gespeichert und verarbeitet werden.
- Der Auftraggeber kann die Rechte aus dem Vertrag nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte übertragen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand aller aus dem Vertragsverhältnis stammenden Streitigkeiten ist Volketswil/ZH. Auf das Auftragsverhältnis einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens und der Vor- und Nachwirkungen ist Schweizer Recht anzuwenden.
GELTUNG DER AGB
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Spatz Camping & Tourist Service AG gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer.
- Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.
- Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Auftraggebers widerspricht der Auftragnehmer ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers durch den Auftragnehmer bedarf es nicht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht (Salvatorische Klausel). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
Version 1.3 vom 01.04.2018